Mit sechs kurzen Fragen prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen ein Energieaudit machen muss.

Die Einschätzung folgt dem geltenden Recht. Was der Gesetzentwurf ändern würde, steht im Ergebnis dazu.

Schritt 1 von 6

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen?

Bitte geben Sie eine Anzahl ohne Nachkommastellen an, z. B. 85 oder 1.250.

Ihr Jahresumsatz liegt bei …

Ihre Bilanzsumme liegt bei …

Gehört Ihr Unternehmen zu einem Konzern oder einer Unternehmensgruppe (z. B. Tochtergesellschaft, mehrere verbundene Betriebe, Anteilseigner mit eigenen Unternehmen)?

Wie hoch sind Ihre jährlichen Energiekosten insgesamt (Strom, Gas, Kraftstoffe)?

Betreiben Sie bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder EMAS?

Wohin darf ich Ihre ausführliche Einschätzung schicken?

Ich melde mich persönlich bei Ihnen und kümmere mich darum, dass Sie zügig eine Antwort bekommen.

Bitte füllen Sie Name, Unternehmensname und eine gültige E-Mail-Adresse aus.

Mit dem Absenden verarbeite ich Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage ist angekommen.

Ich melde mich persönlich bei Ihnen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Diese vereinfachte Voreinschätzung basiert auf Ihren eigenen Angaben, ersetzt keine rechtliche Prüfung und ist unverbindlich. Bei Konzern- oder Beteiligungsstrukturen zählen für die gesetzliche Einstufung oft die konsolidierten Kennzahlen der Gruppe. Keine Rechtsberatung.

Ich prüfe jede Anfrage persönlich. Ihre Einschätzung sehen nur Sie und ich.

Alle Angaben ohne Gewähr. Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung.

So prüft der Check

Stand 26. September 2026. Der Check folgt dem geltenden EDL-G: Pflicht für Nicht-KMU, geprüft über Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme. Nach dem Gesetzentwurf (Drucksache 21/8027) soll die Pflicht künftig am Gesamtendenergieverbrauch hängen, ab 2,77 GWh im Jahr. Beschlossen ist das noch nicht.

Mehr zur Energieaudit-Pflicht