Industrieanlage für Energieaudit nach DIN EN 16247 in der Eifel
Energieaudit DIN EN 16247 · NRW & Rheinland-Pfalz

Ein Energieaudit, das mehr liefert als die gesetzliche Pflicht

Für Nicht-KMU mit gesetzlicher Auditpflicht - und für Unternehmen ab ca. 500.000 kWh/Jahr, die freiwillig Einsparpotenziale heben wollen: eine Analyse, die als Entscheidungsgrundlage für Investitionen taugt - nicht nur als Nachweis für die Akte. Fundiert durch 12+ Jahre Industrieerfahrung in Maschinenbau, Automatisierungs- und Messtechnik.

BAFA-gelistet · Beraternummer 277705 Normkonform nach DIN EN 16247 12+ Jahre Industrieerfahrung
Rheinland · Eifel · Mosel · Westerwald
Leistung

Energieaudit nach DIN EN 16247

Für viele Unternehmen ist das Energieaudit nach DIN EN 16247 gesetzlich vorgeschrieben. Häufig wird es als reine Pflichtübung abgearbeitet – mit einem Bericht, der anschließend in der Schublade landet. Mein Anspruch ist ein anderer: eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die sich für Ihr Unternehmen tatsächlich rechnet.

Genauso lohnt sich das Audit für Unternehmen ohne gesetzliche Pflicht: Gerade dort, wo noch nie jemand systematisch auf die Energieflüsse geschaut hat, liegt häufig das größte Einsparpotenzial. Die Ziele legen wir vorab gemeinsam fest – Energiekosten senken, Verbrauch reduzieren oder CO₂ einsparen.

  1. 01

    Bestandsaufnahme vor Ort

    Begehung Ihrer Anlagen, Erfassung der relevanten Energieverbraucher und -flüsse – von Maschinen und Produktionsanlagen bis zur Gebäudetechnik.

  2. 02

    Energetische Analyse

    Auswertung von Verbrauchsdaten, Lastgängen und Prozessparametern. Identifikation der Stellen mit dem größten wirtschaftlichen Einsparpotenzial.

  3. 03

    Maßnahmenkatalog

    Konkrete, wirtschaftlich bewertete Effizienzmaßnahmen inklusive Amortisationszeit – keine Standard-Empfehlungen von der Stange.

  4. 04

    Auditbericht nach DIN EN 16247

    Normkonformer Bericht, der gleichzeitig als Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung und technische Leitung dient.

Kein austauschbares Pflichtprogramm, sondern eine Analyse, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Das Erstgespräch zur Einschätzung Ihres Bedarfs ist kostenlos und unverbindlich.

Qualifikation & Weiterbildung

Fundiert statt improvisiert

  • Elektroniker für Automatisierungstechnik
  • Wirtschaftsingenieur (B.Eng.) Fachrichtung Maschinenbau
  • Innovations- und Technologiemanagement (M.Sc.) Fachrichtung Entrepreneurship
  • TÜV-Akademie: Kompaktwissen über energetische Bewertung von Unternehmen
  • TÜV-Akademie: Technisches Energiemanagement – Energieeffizienz in Betrieben DIN EN 16247, DIN EN ISO 50001
  • Energieauditor nach DIN EN 16247 Zertifikat, Stand: Juli 2026
  • BAFA-Zulassung als Energieauditor (§ 8 EDL-G) Gelistet in der öffentlichen Energieauditorenliste des BAFA · Beraternummer 277705

Selbstverständlich können Sie alle Urkunden und Nachweise anfordern.

Warum Ingenieurbüro Hüpgen

Mehr als eine Auditor-Perspektive

12+ Jahre Industrieerfahrung in Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungs- und Messtechnik sowie Sensorik stehen hinter jedem Audit. Das heißt: ein ganzheitliches Prozessverständnis statt einer reinen Auditor-Perspektive von außen – und ein Blick für Effizienzpotenziale, die ein Standard-Audit häufig übersieht.

12+

Jahre Industrieerfahrung in Maschinenbau, Automatisierung und Messtechnik

BAFA

Gelisteter Energieauditor in der öffentlichen Energieauditorenliste des BAFA (Beraternummer 277705)

NRW/RLP

Einsatzgebiet Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, u.a. Eifel, Aachen, Düren, Euskirchen, Zülpich, Monschau, Heinsberg, Trier und Koblenz

1:1

Persönlicher Ansprechpartner von der Bestandsaufnahme bis zum Auditbericht

Eine Analyse, die als Entscheidungsgrundlage für Investitionen taugt – nicht nur als Nachweis für die Akte.

Auditpflicht-Check

In 60 Sekunden wissen: auditpflichtig oder förderfähig?

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Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Wer ist nach EDL-G/EnEfG zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet?

Verpflichtet sind sogenannte Nicht-KMU. Das ist, wer 250 oder mehr Personen beschäftigt, oder wer unter 250 Personen bleibt, dabei aber mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme aufweist. Bei Konzern- und Beteiligungsstrukturen werden die Kennzahlen verbundener Unternehmen hinzugerechnet. Liegt der Gesamtendenergieverbrauch über alle Energieträger bei höchstens 500.000 kWh im Jahr, greift die Bagatellschwelle und das vollständige Audit entfällt, die Meldung an das BAFA bleibt aber Pflicht. Der schnellste Weg zur Klärung: unser kostenloser Auditpflicht-Check, in 60 Sekunden wissen Sie, was für Sie gilt. Mehr dazu im Ratgeber: Auditpflicht im Detail.

Was passiert, wenn ich die Auditpflicht nicht erfülle?

Nach § 12 EDL-G kann das BAFA ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängen, wenn ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt wird.

Was kostet ein Energieaudit nach DIN EN 16247?

Der Preis richtet sich nach Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und Komplexität der Energieversorgung. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Gibt es Förderung für freiwillige Energieaudits?

Ja. Über die BAFA-Förderung (Modul EBN 1) sind 50 % des Beratungshonorars förderfähig, maximal 3.000 € bei jährlichen Energiekosten über 10.000 € netto, maximal 600 € darunter. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst über das BAFA-Portal, und zwar vor Vorhabenbeginn. Seit dem 1. Januar 2025 darf mit der Beratung zudem nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Bei Reihenfolge und Fristen unterstütze ich Sie.

Wie lange dauert ein Energieaudit von der Beauftragung bis zum Bericht?

Je nach Anzahl der Standorte in der Regel 1 bis 3 Wochen. Die genaue Dauer klären wir im Auftaktgespräch anhand Ihrer konkreten Ziele.

Sind Sie unabhängig von Herstellern und Energieversorgern?

Ja. Die Empfehlungen basieren ausschließlich auf den erhobenen Daten und der individuellen Situation vor Ort, ohne Verkaufsinteresse für bestimmte Produkte oder Anbieter. Etwaige einzusetzende Produkte sprechen wir gemeinsam ab, basierend auf Ihren Bedürfnissen.

Welche Unterlagen/Daten werden für das Energieaudit benötigt?

Unter anderem Verbrauchsdaten wie Lastgangdaten, Auslastungsdaten, Energierechnungen und Lieferverträge. Welche Unterlagen konkret benötigt werden und wo Sie diese finden, sprechen wir gemeinsam ab. Nach Absprache besorge ich die Daten für Sie.

Muss der Betrieb während des Audits stillstehen oder eingeschränkt werden?

Nein. Die Datenaufnahme erfolgt im laufenden Betrieb, Messungen werden so geplant, dass die Produktion nicht beeinträchtigt wird. Ziel ist eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Prozesse, ganz ohne Stillstand.

Was ist der Unterschied zwischen einem Energieaudit und einer Lastganganalyse?

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist die gesetzlich vorgeschriebene bzw. förderfähige Gesamtbetrachtung des Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen. Die Lastganganalyse ist ein eigenständiges, fortlaufendes Analyseangebot speziell für RLM-Betriebe zur Reduktion von Lastspitzen und Netzentgelten, unabhängig von der Auditpflicht. Viele Kunden nutzen beides ergänzend.