Atypische Netznutzung: Individuelles Netzentgelt nach §19 StromNEV

Aktualisiert am 26. September 2026. Lesezeit rund 5 Minuten.

Atypische Netznutzung ist eine Regelung nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, die es Betrieben ermöglicht, ein individuelles, reduziertes Netzentgelt zu erhalten. Voraussetzung: Der Betrieb verlagert seinen Stromverbrauch nachweisbar aus den sogenannten Hochlast-Zeitfenstern des Netzbetreibers heraus, also genau dann weniger Leistung bezieht, wenn das Netz am stärksten belastet ist.

Westnetz 2026: Für Mittel- und Niederspannung gibt es Hochlastzeitfenster nur im Herbst und im Winter.

Wochenenden, Feiertage, die Brückentage 02.01., 15.05. und 05.06.2026 sowie die Zeit vom 24.12. bis 01.01. sind Nebenlastzeiten.

Hochlast-Zeitfenster Westnetz 2026 für Mittelspannung und Niederspannung
JahreszeitMittelspannungNiederspannung
Frühling 01.03. bis 31.05. keine keine
Sommer 01.06. bis 31.08. keine keine
Herbst 01.09. bis 30.11. 16:45 bis 19:00 Uhr 16:45 bis 19:00 Uhr
Winter 01.12. bis 28. bzw. 29.02. 7:30 bis 11:00 Uhr
11:15 bis 14:30 Uhr
15:30 bis 15:45 Uhr
16:30 bis 19:30 Uhr
15:15 bis 20:00 Uhr
Westnetz, Hochlast-Zeitfenster für atypische Netznutzung 2026 (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV), Stand 31.10.2025.

Für produzierende Betriebe mit RLM-Zähler kann das eine erhebliche Entlastung bei den Netzentgelten bedeuten, vorausgesetzt, das Lastprofil passt.

Was bedeutet „atypisch"?

„Atypisch" heißt: Der Betrieb nutzt das Stromnetz anders als der Durchschnitt. Während die meisten Industriebetriebe tagsüber zwischen 8 und 19 Uhr ihre höchste Leistung abrufen, gibt es Betriebe, deren Lastprofil genau andersherum aussieht, zum Beispiel Nachtschichtbetriebe, Kühlhäuser oder Betriebe mit stark saisonalem Produktionsmuster.

Wenn ein Betrieb in den Zeiten, in denen das Netz am stärksten beansprucht wird, nachweisbar weniger Leistung bezieht als im restlichen Jahr, entlastet er das Netz. Dafür gewährt der Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt, also eine Reduktion des regulären Leistungspreises.

Was sind Hochlast-Zeitfenster?

Der Netzbetreiber definiert für jede Spannungsebene sogenannte Hochlast-Zeitfenster (HLZF). Das sind die Stunden im Jahr, in denen die Netzauslastung am höchsten ist. Diese Zeitfenster sind nach Jahreszeiten gestaffelt und variieren je nach Netz- und Umspannebene.

Typische Merkmale der Hochlast-Zeitfenster:

  • Sie liegen fast ausschließlich in Herbst und Winter. Frühling und Sommer haben bei vielen Spannungsebenen keine definierten Hochlastzeiten.
  • Zusammen umfassen die Fenster höchstens zehn Stunden pro Tag, meist tagsüber und am frühen Abend.
  • Wochenenden, Feiertage und Brückentage gelten als Nebenlastzeiten, ebenso die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr.
  • Die Zeitfenster werden vom Netzbetreiber jährlich bis zum 31. Oktober für das Folgejahr veröffentlicht.
Beispiel Westnetz, Mittelspannung, 2026: Hochlastzeitfenster gibt es nur im Herbst (16:45 bis 19:00 Uhr) und im Winter (vier Fenster zwischen 7:30 und 19:30 Uhr, siehe Tabelle). Frühling und Sommer haben keine Hochlastzeiten. Ein Betrieb, der seine Produktion überwiegend in der Nachtschicht fährt, hätte auf dieser Ebene gute Voraussetzungen für atypische Netznutzung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Betrieb ein individuelles Netzentgelt für atypische Netznutzung beantragen kann, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Erheblichkeitsschwelle und Mindestverlagerung

Die höchste Last des Betriebs in den Hochlastzeitfenstern muss deutlich unter seiner Jahreshöchstlast liegen: in der Mittelspannung um mindestens 20 Prozent, in der Umspannung auf Niederspannung und in der Niederspannung um mindestens 30 Prozent. Außerdem muss der Abstand mindestens 100 kW betragen und die Ersparnis mindestens 500 Euro im Jahr. Nachweisen lässt sich das nur mit viertelstündlich gemessenen Lastgangdaten, also mit einem RLM-Zähler oder einem intelligenten Messsystem.

2. Nachweisbare Lastverlagerung

Der Betrieb muss anhand seiner Lastgangdaten nachweisen, dass seine höchste Leistungsaufnahme nicht in die Hochlast-Zeitfenster fällt. Verglichen werden zwei Spitzenwerte: die höchste Viertelstunde innerhalb der HLZF und die Jahreshöchstlast.

3. Vereinbarung und Anzeige

Atypische Netznutzung wird nicht automatisch gewährt. Der Betrieb vereinbart das individuelle Netzentgelt mit seinem Netzbetreiber und zeigt die Vereinbarung selbst bei der Regulierungsbehörde an, spätestens bis zum 30. September des Jahres, für das sie erstmals gelten soll. Sie wirkt für das ganze Kalenderjahr und steht unter Vorbehalt: Liegt die Spitze am Ende doch in einem Hochlastzeitfenster, wird regulär abgerechnet.

Wie hoch ist die Ersparnis?

Die Rechnung ist festgelegt: Der Leistungspreis wird nicht mit der Jahreshöchstlast multipliziert, sondern mit der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern. Das individuelle Netzentgelt darf 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts nicht unterschreiten.

In der Praxis bedeutet das: Je stärker der Betrieb seine Last aus den Hochlast-Zeitfenstern herausverlagert, desto höher die Reduktion. Die Bandbreite reicht von einer moderaten Senkung bis zu einer erheblichen Entlastung beim Leistungspreis.

Stand September 2026Die Bundesnetzagentur ordnet die Netzentgelte ab 2029 neu. Nach ihrem Festlegungsentwurf vom 6. August 2026 endet die atypische Netznutzung in der heutigen Form mit dem Jahr 2028. Eine Übergangsregel bis Ende 2031 ist nur für Betriebe mit mehr als 10 GWh Jahresverbrauch vorgesehen. Eine neue Regel für flexible Verbraucher will die Bundesnetzagentur 2027 festlegen. Beschlossen ist das noch nicht. Für 2026 bis 2028 gilt die Regel wie hier beschrieben.
WichtigNicht jeder Betrieb profitiert. Wer im klassischen Ein- oder Zweischichtbetrieb tagsüber produziert, hat seine höchste Last typischerweise genau in den Hochlast-Zeitfenstern. Atypische Netznutzung ist dann nicht darstellbar.

Für wen ist atypische Netznutzung relevant?

Typische Kandidaten:

  • Nachtschichtbetriebe: Produktion läuft überwiegend zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Die Hochlast-Zeitfenster tagsüber werden kaum belastet.
  • Kühlhäuser und Tiefkühllager: Hoher Grundlastanteil, aber gleichmäßig über 24 Stunden verteilt. In den HLZF keine überproportionale Last.
  • Saisonbetriebe: Produktion konzentriert sich auf Frühling/Sommer, wenn viele Spannungsebenen keine Hochlast-Zeitfenster haben.
  • Wochenendbetriebe: Wenn die Hauptproduktion am Wochenende läuft: Wochenenden sind per Definition Nebenlastzeiten.

Nicht geeignet:

  • Klassischer Einschichtbetrieb mit Produktion Mo–Fr, 6:00–16:00 Uhr
  • Betriebe mit Lastspitzen in den späten Vormittags- oder Nachmittagsstunden
  • Betriebe ohne viertelstündliche Messung

Wie finde ich die Hochlast-Zeitfenster meines Netzbetreibers?

Der Netzbetreiber veröffentlicht die HLZF jährlich bis zum 31. Oktober auf seiner Website, in der Regel unter „Netzentgelte", „Preisblätter" oder „Atypische Netznutzung". Das Dokument listet die Zeitfenster nach Spannungsebene und Jahreszeit auf.

Um zu prüfen, ob Ihr Betrieb in Frage kommt, brauchen Sie zwei Dinge: das HLZF-Dokument Ihres Netzbetreibers und Ihre Lastgangdaten der letzten 12 Monate. Daraus lässt sich berechnen, wie sich Ihre Last auf die Hochlast-Zeitfenster verteilt.

Wie läuft eine Prüfung ab?

Der Ablauf in drei Schritten:

  1. Lastgangdaten beschaffen: 12-Monats-Lastgang vom Netzbetreiber anfordern (als CSV oder Excel).
  2. HLZF-Abgleich: Für jeden 15-Minuten-Wert im Lastgang prüfen, ob er in ein Hochlast-Zeitfenster fällt oder nicht. Daraus ergibt sich die höchste Last innerhalb der HLZF, verglichen mit der Jahreshöchstlast.
  3. Bewertung: Liegt die höchste Last in den HLZF um mehr als die Erheblichkeitsschwelle und mindestens 100 kW unter der Jahreshöchstlast, kommt ein individuelles Netzentgelt in Frage. Die konkrete Berechnung des individuellen Netzentgelts erfolgt durch den Netzbetreiber auf Basis der eingereichten Daten.

Der zweite Schritt, der Abgleich von 35.040 Lastgangwerten mit den saisonalen Hochlast-Zeitfenstern, ist manuell aufwändig, lässt sich aber mit einer strukturierten Analyse vollständig automatisieren.

Der Netzentgelt-Report prüft das mit: ob Ihre Spitzen außerhalb der Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers liegen.

Was hat atypische Netznutzung mit Vollbenutzungsstunden zu tun?

Atypische Netznutzung und die 2.500-Stunden-Schwelle sind zwei unabhängige Mechanismen zur Netzentgeltoptimierung. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein Betrieb kann über 2.500 Vollbenutzungsstunden liegen und gleichzeitig ein atypisches Lastprofil aufweisen, zum Beispiel ein Dreischichtbetrieb mit Schwerpunkt Nachtschicht.

In der Praxis prüfe ich beides im Rahmen einer Lastganganalyse: Welches Tarifregime gilt, und ob zusätzlich ein individuelles Netzentgelt für atypische Nutzung in Frage kommt.

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