Netzentgelt-Tabelle richtig lesen: Preisblatt verstehen für RLM-Kunden
Jeder Netzbetreiber in Deutschland ist verpflichtet, seine Netzentgelte zu veröffentlichen, als sogenanntes Preisblatt. Für Betriebe mit RLM-Zähler steht dort, was sie pro Kilowatt Jahreshöchstlast (€/kW im Jahr) und pro Kilowattstunde Arbeit (ct/kWh) zahlen. In der Praxis schaut kaum jemand rein. Die Tabellen wirken auf den ersten Blick unübersichtlich. Dabei ist die Struktur immer dieselbe.
In der Mittelspannung steigt der Leistungspreis ab 2.500 Stunden von 16,82 auf 134,32 €/kW, der Arbeitspreis fällt von 5,71 auf 1,01 ct/kWh.
Leistungspreis in €/kW und Jahr, Arbeitspreis in ct/kWh. Nur Netzentgelte, ohne Abgaben und Umlagen.
| Netz- oder Umspannebene | unter 2.500 h/a | ab 2.500 h/a | ||
|---|---|---|---|---|
| Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | |
| Höchstspannung mit Umspannung auf Hochspannung | 17,18 | 2,81 | 76,70 | 0,43 |
| Hochspannung | 13,72 | 4,57 | 122,22 | 0,23 |
| Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung | 14,75 | 4,85 | 130,25 | 0,23 |
| Mittelspannung | 16,82 | 5,71 | 134,32 | 1,01 |
| Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung | 17,90 | 6,57 | 150,90 | 1,25 |
| Niederspannung | 19,93 | 8,27 | 120,43 | 4,25 |
| Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | |
|---|---|---|
| unter 2.500 h | 17,18 | 2,81 |
| ab 2.500 h | 76,70 | 0,43 |
| Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | |
|---|---|---|
| unter 2.500 h | 13,72 | 4,57 |
| ab 2.500 h | 122,22 | 0,23 |
| Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | |
|---|---|---|
| unter 2.500 h | 14,75 | 4,85 |
| ab 2.500 h | 130,25 | 0,23 |
| Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | |
|---|---|---|
| unter 2.500 h | 16,82 | 5,71 |
| ab 2.500 h | 134,32 | 1,01 |
| Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | |
|---|---|---|
| unter 2.500 h | 17,90 | 6,57 |
| ab 2.500 h | 150,90 | 1,25 |
| Leistungspreis €/kW | Arbeitspreis ct/kWh | |
|---|---|---|
| unter 2.500 h | 19,93 | 8,27 |
| ab 2.500 h | 120,43 | 4,25 |
Wo finde ich das Preisblatt meines Netzbetreibers?
Jeder Netzbetreiber ist nach §20 EnWG zur Veröffentlichung verpflichtet. Die Preisblätter finden Sie auf der Website Ihres Netzbetreibers, meist unter Begriffen wie „Netzentgelte", „Preisblätter" oder „Netznutzung". Wer Ihren Netzbetreiber ist, steht auf Ihrer Stromrechnung. Das ist nicht immer derselbe wie Ihr Stromlieferant. In jedem Fall bleibt der Netzbetreiber für Sie auch bei einem Wechsel des Stromanbieters identisch. Ihm gehören die Kabel und Leitungen sowie die komplette Infrastruktur, für die Ihr Stromanbieter ein Nutzungsentgelt zahlt.
Aufbau einer Netzentgelt-Tabelle
Die Preisblätter für RLM-Kunden sind nach Spannungsebene und Benutzungsstunden gegliedert. Die wesentlichen Bestandteile:
Spannungsebene
Die erste Gliederung erfolgt nach der Spannungsebene, an der Ihr Betrieb angeschlossen ist. Die gängigsten für Industriebetriebe:
- Niederspannung (NS): Kleinere Gewerbebetriebe, typischerweise bis ca. 300 kW Anschlussleistung.
- Mittelspannung (MS): Die häufigste Ebene für mittelständische Produktionsbetriebe. Eigener Trafo auf dem Betriebsgelände.
- Umspannung MS/NS: Anschluss direkt an der Niederspannungsseite einer Umspannstation des Netzbetreibers, ohne Umweg über das allgemeine Niederspannungsnetz.
Je höher die Spannungsebene, desto niedriger die Netzentgelte, weil weniger Netzinfrastruktur genutzt wird. Auf der Stromrechnung oder im Netzanschlussvertrag steht, auf welcher Ebene Ihr Betrieb angeschlossen ist.
Leistungspreis und Arbeitspreis
Innerhalb jeder Spannungsebene finden Sie zwei Preiskomponenten:
- Leistungspreis (€/kW im Jahr): Wird mit der Jahreshöchstlast multipliziert. Fällt einmal im Jahr an, unabhängig vom Verbrauch.
- Arbeitspreis (ct/kWh): Wird mit dem Jahresverbrauch multipliziert. Steigt und sinkt mit dem tatsächlichen Energiebezug.
Benutzungsstunden-Staffelung
Das ist der Punkt, den die meisten übersehen: Die Preisblätter unterscheiden zwischen Kunden mit weniger und mehr als 2.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Manche Netzbetreiber veröffentlichen das als zwei getrennte Spalten, andere als zwei separate Tabellen.
- Unter 2.500 h/a: Niedrigerer Leistungspreis, höherer Arbeitspreis. Gut für Betriebe mit wenigen Schichten und moderatem Verbrauch.
- Über 2.500 h/a: Höherer Leistungspreis, niedrigerer Arbeitspreis. Vorteilhaft für Betriebe mit hoher Auslastung und gleichmäßigem Lastprofil.
Bei genau 2.500 h/a führen beide Spalten zum selben Betrag, das schreibt die StromNEV vor. Welche Spalte gilt, ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Benutzungsstunden. Wählen können Sie sie nicht, und sie ist immer die günstigere der beiden.
Beispiel: So lesen Sie ein Preisblatt
So sieht die Mittelspannung im Preisblatt von Westnetz aus:
| Mittelspannung | Jahresbenutzungsdauer | |||
|---|---|---|---|---|
| < 2.500 h/a | ≥ 2.500 h/a | |||
| Leistungspreis €/kW |
Arbeitspreis ct/kWh |
Leistungspreis €/kW |
Arbeitspreis ct/kWh |
|
| Westnetz 2026 | 16,82 | 5,71 | 134,32 | 1,01 |
Quelle: Preisblatt Westnetz, Entgelte für Netznutzung, gültig ab 01.01.2026. Ihr Netzbetreiber veröffentlicht seine Preise auf seiner Website.
Was diese Tabelle sagt:
- Ein Betrieb mit 400 kW Jahreshöchstlast und 1.800 h/a, also 720.000 kWh, zahlt 400 kW × 16,82 € = 6.728 € Leistungspreis plus 720.000 kWh × 5,71 ct = 41.112 € Arbeitspreis, zusammen 47.840 € im Jahr.
- Derselbe Betrieb mit 3.200 h/a, also 1.280.000 kWh, zahlt 400 kW × 134,32 € = 53.728 € Leistungspreis plus 1.280.000 kWh × 1,01 ct = 12.928 € Arbeitspreis, zusammen 66.656 € im Jahr.
- Bei genau 2.500 h/a, also 1.000.000 kWh, ergeben beide Spalten 63.828 €.
Welche Spalte gilt, hängt vom Verhältnis zwischen Verbrauch und Spitze ab. Im kostenlosen Erstgespräch ermittle ich Ihre Vollbenutzungsstunden und Ihre Preisstufe gemeinsam mit Ihnen.
Zusätzliche Positionen im Preisblatt
Neben Leistungs- und Arbeitspreis tauchen in Preisblättern häufig weitere Positionen auf:
- Messstellenbetrieb: Kosten für den Zähler und die Messung. Festbetrag pro Jahr.
- Blindarbeit: Entgelt für Blindleistung, die das Netz belastet ohne Nutzarbeit zu verrichten. Relevant bei Betrieben mit vielen Motoren oder induktiven Lasten ohne Kompensationsanlage.
- Entgelt für dezentrale Einspeisung: Gutschrift für eingespeisten Strom, heute nur noch für steuerbare Anlagen wie ein BHKW, das vor 2023 in Betrieb ging. PV-Anlagen erhalten sie seit 2020 nicht mehr.
Häufige Fehler beim Lesen von Preisblättern
- Netzbetreiber mit Stromlieferant verwechseln: Die Netzentgelte zahlen Sie an den Netzbetreiber, nicht an Ihren Stromlieferanten. Der Lieferant reicht sie im Regelfall durch, aber die Preise bestimmt der Netzbetreiber.
- Falsche Spannungsebene lesen: Prüfen Sie im Netzanschlussvertrag, auf welcher Ebene Ihr Betrieb angeschlossen ist. Die Preise zwischen NS und MS unterscheiden sich erheblich.
- Benutzungsstunden-Staffelung übersehen: Wer nicht weiß, ob er über oder unter 2.500 h/a liegt, liest möglicherweise die falsche Spalte und schätzt seine Netzentgelte falsch ein.
- Jahres- und Monatsleistungspreis verwechseln: Neben dem Jahresleistungspreis müssen Netzbetreiber für Betriebe mit zeitlich begrenzt hoher Leistung auch Monatsleistungspreise anbieten. Das ist ein eigenes Preissystem mit eigenen Preisen.
Was Sie mit dem Preisblatt anfangen können
Wenn Sie Ihr Preisblatt, Ihren Jahresverbrauch und Ihre Jahreshöchstlast kennen, können Sie Ihre Netzentgelte selbst nachrechnen. Das allein zeigt schon, ob die Rechnung Ihres Lieferanten plausibel ist.
Der nächste Schritt: Prüfen, ob Ihre Jahreshöchstlast vermeidbar hoch war und was eine Reduktion in Euro bedeuten würde. Dafür brauchen Sie die Lastgangdaten.
Was das für Ihren Betrieb heißt, zeigt der Netzentgelt-Report.
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